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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 309/99 EFG 2002 S. 1073

Gesetze: AO 1977 § 228, AO 1977 § 231, AO 1977 § 361

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Bekanntgabe einer Zweitschrift der AdV-Verfügung

Haftungsbescheids vom (Umsatzsteuer 1983 und 1984)

Leitsätze

Für eine Verjährungsunterbrechung nach § 231 AO mittels Bekanntgabe einer Zweitausfertigung einer AdV-Verfügung besteht keine Frist, innerhalb der die Zweitausfertigung bekannt zu geben ist.

1. Das Verfahren wegen Haftung für Umsatzsteuer 1983 wird eingestellt.

2. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Revisionsverfahrens, tragen die Kläger.

4. Die Revision wird zugelassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1073
EFG 2002 S. 1073 Nr. 17
BAAAB-06109

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.11.2001 - 12 K 309/99

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