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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 308/00

Gesetze: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6

Nachweis der künftigen Einkünfteerzielungsabsicht bei Geltendmachung vorab entstandener Werbungskosten

Abzugsfähigkeit des Renovierungsaufwands für eine bisher vermietete, zwischenzeitlich leerstehende und anschließend selbstgenutzte Wohnung

Leitsatz

Aufwendungen für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen einer nach dem Auszug des Mieters leer stehenden Wohnung in einem ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Zweifamilienhaus können als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur abgezogen werden, wenn der endgültig gefasste Entschluss zur Einkünfteerzielung anhand objektiver Umstände, für die der Steuerpflichtige die Beweislast trägt, nachgewiesen werden kann. Bestehende Ungewissheiten über das Vorliegen der Vermietungsabsicht gehen zu dessen Lasten (hier: Eigennutzung des gesamten Gebäudes nach Abschluss der Bau- und Renovierungsmaßnahmen).

Fundstelle(n):
RAAAB-06108

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 22.06.2001 - 12 K 308/00

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