1. Bezieht ein im Laufe des Jahres
das 18. Lebensjahr vollendendes Kind, welches sich ganzjährig in
Ausbildung befindet, in diesem Zusammenhang am Ende des Jahres Weihnachtsgeld,
ist dieses auf die Monate der Beschäftigung (hier: zu 1/12) umzulegen.
2. Ein auf die falsche
Änderungsvorschrift gestützter Verwaltungsakt beeinflusst dessen
Rechtsmäßigkeit nicht, wenn der Änderungsbescheid im Zeitpunkt
seines Ergehens durch einen Änderungstatbestand materiell gedeckt ist. 3.
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob
§ 70 Abs. 2 EStG auch in den Fällen, in denen der Grenzbetrag des
§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nachträglich überschritten wird, mit
Rückwirkung anzuwenden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): OAAAB-06093
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.12.1999 - 12 K 189/99
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