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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 176/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1

PC-Anlage einer Hauptschullehrerin als Arbeitsmittel

Nachweis des Umfangs der beruflichen und privaten Nutzung

Leitsatz

1. Aufwendungen für eine im häuslichen Arbeitszimmer einer Hauptschullehrerin stehende PC-Anlage, ausgestattet mit Betriebssystem Windows 95, Programme Word und Works, Soundkarte, CD-ROM-Laufwerk und Scanner sind, wenn nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens für das Gericht nicht mit der notwendigen Sicherheit klar ersichtlich ist, dass die Anlage ihrer Funktion nach tatsächlich nahezu ausschließlich von der Lehrerin beruflich genutzt wurde, nicht als Werbungskosten abziehbar.

2. Für den Bereich der Berücksichtigung des Aufwands für Arbeitsmittel als Werbungskosten bestehen zwar keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten. Selbst wenn derartigen eigenen Aufzeichnungen regelmäßig nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt, können sie doch eine hilfreiche Beweiserleichterung dann darstellen, wenn der tatsächliche Umfang der beruflichen und privaten Nutzung einer PC-Anlage zweifelhaft ist und weitere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.

Fundstelle(n):
KAAAB-06090

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.07.2000 - 12 K 176/00

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