PC-Anlage einer Hauptschullehrerin als Arbeitsmittel
Nachweis des Umfangs der beruflichen und privaten Nutzung
Leitsatz
1. Aufwendungen für eine im
häuslichen Arbeitszimmer einer Hauptschullehrerin stehende PC-Anlage,
ausgestattet mit Betriebssystem Windows 95, Programme Word und Works,
Soundkarte, CD-ROM-Laufwerk und Scanner sind, wenn nach dem Gesamtergebnis des
Verfahrens für das Gericht nicht mit der notwendigen Sicherheit klar
ersichtlich ist, dass die Anlage ihrer Funktion nach tatsächlich nahezu
ausschließlich von der Lehrerin beruflich genutzt wurde, nicht als
Werbungskosten abziehbar.
2. Für den Bereich der
Berücksichtigung des Aufwands für Arbeitsmittel als Werbungskosten
bestehen zwar keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten. Selbst wenn derartigen
eigenen Aufzeichnungen regelmäßig nur ein eingeschränkter
Beweiswert zukommt, können sie doch eine hilfreiche Beweiserleichterung
dann darstellen, wenn der tatsächliche Umfang der beruflichen und privaten
Nutzung einer PC-Anlage zweifelhaft ist und weitere Beweismittel nicht zur
Verfügung stehen.
Fundstelle(n): KAAAB-06090
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.07.2000 - 12 K 176/00
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.