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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss v. - 11 V 15/02 EFG 2003 S. 194

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 4, StromStG § 9 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Verfassungsmäßigkeit des Verbots der rückwirkenden Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zum ermäßigten Steuersatz

Aussetzung der Vollziehung (Stromsteuer)

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die rückwirkende Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zum ermäßigten Steuersatz mit Wirkung ab dem nur zulässig ist, wenn der Antrag bis zum gestellt worden ist. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitssatz, auch wenn die Antragstellerin die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung objektiv bereits seit dem erfüllt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 194
EFG 2003 S. 194 Nr. 3
EAAAB-06079

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.09.2002 - 11 V 15/02

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