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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 235/98 EFG 2001 S. 1421

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1

Lohnaufwendungen für eine Sekretärin, die sowohl für ein Einzelunternehmen als auch für die GmbH des Einzelunternehmers tätig ist

Leitsatz

Ist eine Sekretärin sowohl für ein Einzelunternehmen tätig als auch für eine GmbH, deren Alleingesellschafter der Einzelunternehmer ist, und hat der Einzelunternehmer die Lohnaufwendungen für die Sekretärin seiner GmbH nicht anteilig in Rechnung gestellt, können die auf die GmbH entfallenden Lohnkosten Betriebsausgaben sein, wenn die GmbH-Anteile sich im Betriebsvermögen befinden, oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein, die die Beteiligung des Gesellschafters der GmbH stärken, wenn die Anteile sich im Privatvermögen befinden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1421
KAAAB-06051

Preis:
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 29.03.2001 - 10 K 235/98

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