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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 217/97 EFG 2001 S. 1419

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, AO 1977 § 127

Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze; Folgen von Verfahrensfehlern

Leitsatz

1. Bilanzansätze, die ohne Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn gebildet wurden, sind grundsätzlich ohne Gewinnauswirkung auszubuchen. Hier: erfolgsneutrale Korrektur des fehlerhaften Ansatzes einer von Anfang an nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Verbindlichkeit und des überhöhten Ansatzes von Aktivposten in der Eröffnungsbilanz.

2. In § 127 AO 1977 kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte bestehen zu lassen, wenn sie sich als materiell-rechtlich zutreffend erweisen. Kann dagegen der Verwaltungsakt aus materiell-rechtlichen Gründen keinen Bestand haben, wird auch der Verfahrensfehler bedeutsam, so dass die (zuständige) Verwaltungsbehörde ihre neuerliche Entscheidung unter Vermeidung des festgestellten Fehlers zu treffen hat.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1419
TAAAB-06048

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 01.03.2001 - 10 K 217/97

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