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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 12/98 EFG 2001 S. 542

Gesetze: AO 1977 § 328 Abs. 1, AO 1977 § 151, AO 1977 § 34 Abs. 1, GmbHG § 70

Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen einer GmbH i.L. für die Zeit bis zum Beginn des Liquidationszeitraums

Leitsatz

1. § 151 AO 1977 erfasst nicht den Fall der Handlungsunfähigkeit, denn in Fällen, in denen ein zur Steuererklärung verpflichtetes Rechtssubjekt - hier: die GmbH - nicht handlungsfähig ist, haben die gesetzlichen Vertreter oder andere natürliche Personen für das nicht handlungsfähige Rechtssubjekt zu handeln. Im Fall der (organschaftlichen) Vertretung einer GmbH ist grundsätzlich der Geschäftsführer oder -im Fall der Liquidation- der Liquidator als Steuerpflichtiger i.S. des § 151 AO 1977 anzusehen.

2. Der Liquidator einer GmbH hat die Pflicht, zur Erfüllung der ihm obliegenden Steuererklärungspflicht notfalls auch eigene Mittel einzusetzen, um einen Dritten, insbesondere einen Steuerberater, einschalten zu können.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 542
RAAAB-06040

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19.01.2001 - 10 K 12/98

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