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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 82/98 EFG 2000 S. 421

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Vorübergehende Eigennutzung im Anschluss an die Renovierung einer später vermieteten Wohnung; Anforderungen an die ”Eigennutzung” einer Wohnung

Einkommensteuer 1994 und 1995

Leitsatz

1. Wird eine geerbte Wohnung renoviert und anschließend vor der geplanten Vermietung ca. 18 Monate zu eigenen Wohnzwecken genutzt, weil der Eigentümer seine eigene, im gleichen Haus belegene Wohnung ebenfalls instandsetzt, so können die Renovierungskosten nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend gemacht werden.

2. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt voraus, dass in der Wohnung ein selbständiger Haushalt geführt werden kann und die Wohnung vom Eigentümer entsprechend genutzt wird. Eine selbständige Haushaltsführung ist möglich, wenn die erforderlichen Räume -mit Küche oder Kochgelegenheit, Bad oder Dusche und einer Toilette- im Wesentlichen bezugsfertig und wenigstens notdürftig eingerichtet sind.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 421
ZAAAB-06007

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.12.1999 - 12 K 82/98

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