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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 146/96 EFG 2000 S. 370

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Arbeitnehmererfindung als mehrjährige Tätigkeit i.S. von § 34 Abs. 3 EStG

Einkommensteuer 1994

Leitsatz

1. Zuwendungen werden für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 3 EStG gewährt, wenn sich aus den Umständen der Zahlung ergibt, dass mit ihnen eine mehrjährige Tätigkeit abgegolten werden sollte und wenn keine anderen Hinweise auf den Verwendungszweck vorliegen.

2. Eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 3 EStG ist gegeben, wenn sie wenigstens in zwei Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren) ausgeübt worden ist.

3. Bei einer Arbeitnehmererfindung, die zu einer Patenterteilung geführt hat, handelt es sich grundsätzlich um eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 3 EStG.4. Eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. § 34 Abs. 3 EStG kann auch vorliegen, wenn die Hauptvergütung für die Arbeitnehmererfindung in zwei Kalenderjahren gezahlt wird. Dabei ist unerheblich, wenn zuvor schon Zahlungen erfolgt sind, die im Verhältnis zu der Hauptvergütung unbedeutend bzw. geringfügig waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 370
RAAAB-06001

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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.09.1999 - 11 K 146/96

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