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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 464/99 EFG 2004 S. 206

Gesetze: EStG § 15, EStG § 18

Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit bei einem EDV-Berater

Leitsatz

  1. Bei einem EDV-Berater kommt eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG nur in Betracht, wenn die Tätigkeit überhaupt eine ingenieurmäßige Beschäftigung und Entwicklung (hier: mit Software) zum Gegenstand hat.

  2. Die bloße Nutzung im Rahmen praktischer Tätigkeit erworbener beruflicher Kenntnisse im Bereich des Personalwesens zur Erbringung von Beratungsleistungen auf dem EDV-Gebiet gegenüber Kunden ist als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 206
EFG 2004 S. 206 Nr. 3
KAAAB-05964

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.07.2003 - 2 K 464/99

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