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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 3060/00 EFG 2003 S. 1728

Gesetze: InvZulG 1993 § 2 S. 1 Nr. 2 InvZulG 1993 § 11 InvZulG 1996§ 2 S. 1 Nr. 2 InvZulG 1996 § 11

Investitionszulage

Verbleibensvoraussetzung bei Nutzungsüberlassung

Leitsatz

§ 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993/1996 ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass die geförderten Wirtschaftsgüter in der Betriebsstätte eines nach den Vorschriften des Investitionszulagegesetzes begünstigten Betriebes verbleiben müssen. Danach besteht kein Anspruch auf Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb zur Nutzung überlassen werden, der, falls er die Wirtschaftsgüter selbst angeschafft hätte, nach den Regelungen des § 11 InvZulG keinen Anspruch auf Investitionszulage gehabt hätte.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1728
EFG 2003 S. 1728 Nr. 23
DAAAB-05910

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 05.06.2003 - 5 K 3060/00

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