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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 176/00 EFG 2004 S. 53

Gesetze: KapErhStG § 1KapErhStG § 7 Abs. 1 Nr. 2EStG § 20 Abs. 1AktG § 207ff.

Steuerpflichtige Dividende bei Wahlrecht zwischen Bardividende oder kapitalerhöhendem Bezug von Freiaktien einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Einkommensteuer 1997 und 1998

Leitsatz

1. Bietet eine niederländische Aktiengesellschaft ihren Aktionären das Wahlrecht an, entweder eine Bardividende zu erhalten oder aber an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen und Aktien anstelle der Bardividende zu beziehen, so führt die Ausübung des Wahlrechts zum Aktienbezug zu einer steuerpflichtigen Sachdividende (in Form der ”Freiaktien”; keine Steuerbefreiung nach §§ 1, 7 KapErhStG).

2. Die Ausgabe neuer Anteilsrechte an ausländischen Gesellschaften beruht nicht auf Maßnahmen i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 2 KapErhStG, wenn es nur um die Frage geht, ob die von der Hauptversammlung beschlossene Dividende in Form von Bar- oder Sachdividenden ausgeschüttet wird, und damit nicht um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Sinne der §§ 207 bis 220 AktG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 629 Nr. 11
EFG 2004 S. 53
EFG 2004 S. 53 Nr. 1
MAAAB-05907

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.05.2003 - 13 K 176/00

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