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Thüringer FG Urteil v. - I 560/01 EFG 2003 S. 1803

Gesetze: UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a S. 1

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb eines Wohnheims für Aussiedler und Asylanten

Umsatzsteuer 1994

Leitsatz

Erlöse aus dem Betrieb eines Wohnheims für Aussiedler und Asylanten unterfallen nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, wenn es dem Leistungsverhältnis zwischen dem Heimbetreiber und der Gemeinde als Leistungsempfänger an einer Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzungen eines Grundstücks fehlt, die wesentliches Element einer nach der genannten Vorschrift steuerbefreiten Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken wäre. Hiervon ist auszugehen, wenn die Gemeinde bereits aus eigenem Recht, nämlich als (Haupt-)Pächter des Grundstücks zu dessen Nutzung berechtigt ist, während der Heimbetreiber lediglich als Unterpächter der Gemeinde dieser die Heimplätze zur Verfügung stellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1803
EFG 2003 S. 1803 Nr. 24
SAAAB-05905

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Thüringer FG, Urteil v. 07.05.2003 - I 560/01

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