Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb
eines Wohnheims für Aussiedler und Asylanten
Umsatzsteuer
1994
Leitsatz
Erlöse aus dem Betrieb eines
Wohnheims für Aussiedler und Asylanten unterfallen nicht der
Steuerbefreiung nach
§ 4 Nr. 12 Buchst. a
UStG, wenn es dem Leistungsverhältnis zwischen dem
Heimbetreiber und der Gemeinde als Leistungsempfänger an einer
Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzungen eines Grundstücks fehlt,
die wesentliches Element einer nach der genannten Vorschrift steuerbefreiten
Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken wäre. Hiervon ist
auszugehen, wenn die Gemeinde bereits aus eigenem Recht, nämlich als
(Haupt-)Pächter des Grundstücks zu dessen Nutzung berechtigt ist,
während der Heimbetreiber lediglich als Unterpächter der Gemeinde
dieser die Heimplätze zur Verfügung stellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1803 EFG 2003 S. 1803 Nr. 24 SAAAB-05905
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