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FG Münster Urteil v. - 1 K 3346/01 E EFG 2003 S. 1610

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9

Werbungskosten:

Aufwendungen für ein Promotionsstudium an einer ausländischen Universität als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für ein Promotionsstudium einschließlich der Kosten für die Anfertigung und Vervielfältigung der Dissertation sind grundsätzlich dann berücksichtigungsfähige Werbungskosten, wenn bei dem Stpfl. ein Promotionsarbeitsverhältnis gegeben ist, bei dem die Verpflichtung zur Promotion alleiniger oder ganz wesentlicher Vertragsbestandteil ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1610
EFG 2003 S. 1610 Nr. 22
YAAAB-05887

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FG Münster, Urteil v. 09.07.2003 - 1 K 3346/01 E

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