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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 12 V 557/02 EFG 2003 S. 1678

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 52 Abs. 11 Satz 2, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F des StÄndG 2001 für die VZ 1999 und 2000

Leitsatz

  1. Nach der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Betrachtung bestehen verfassungsrechtliche Zweifel, ob § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StÄndG 2001 rückwirkend für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 anwendbar ist.

  2. Wegen der zum Problem der Zulässigkeit einer Rückwirkung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG vertretenen unterschiedlichen Auffassungen bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von positiven Eigenkapitalständen zum bei Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG für den Veranlagungszeitraum 2000.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 6 Nr. 1
EFG 2003 S. 1678
EFG 2003 S. 1678 Nr. 23
GAAAB-05867

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 12.08.2003 - 12 V 557/02

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