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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 3012/01 EFG 2003 S. 1329

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG § 2 Abs. 1 Nr. 2 AO § 12 Satz 1

Überlassung von einzelnen Brezelverkaufsstellen begründen keine Betriebsstätte

Leitsatz

Die pachtweise Überlassung von einzelnen Brezelverkaufsstellen an selbständige Unternehmer (Agenten) im Fördergebiet begründet auch dann keine Betriebsstätte des Verpächters, wenn die Agenten im Namen und für Rechnung des Verpächters verkaufen und ohne dessen abweichende Zustimmung nur zum Vertrieb von Erzeugnissen des Verpächters berechtigt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1329
EFG 2003 S. 1329 Nr. 18
RAAAB-05859

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.05.2003 - 3 K 3012/01

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