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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 7 B 7344/03 EFG 2003 S. 1688

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2

Verhältnisse des laufenden Veranlagungszeitraums für die Berechnung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG maßgebend

Leitsatz

Für die Kürzungsvoraussetzungen des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG kommt es auf die Verhältnisse im jeweiligen Veranlagungszeitraum an. Der Zufluss einer Abfindung aus einem im Vorjahr beendeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses führt im Zuflussjahr nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1688
EFG 2003 S. 1688 Nr. 23
UAAAB-05845

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 20.08.2003 - 7 B 7344/03

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