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Arbeitshilfe Oktober 2013

Verpflichtungsklage – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH

Die Verpflichtungsklage ist dann die statthafte Klageart, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt wird, der entweder bislang unterlassen wurde oder der bereits abgelehnt wurde. Die erfolgreiche Einlegung der Verpflichtungsklage setzt ein erfolgloses Vorverfahren, also einen Einspruch, voraus. Abgewichen werden kann von der notwendigen und erfolglosen Durchführung des Einspruchsverfahrens nur im Rahmen der Untätigkeitsklage und der Sprungklage. Zu beachten ist neben dem Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, insbesondere die Frist nach § 47 Abs. 1 FGO. Danach muss auch die Verpflichtungsklage innerhalb eines Monats mit Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung erhoben werden.

Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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