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Arbeitshilfe Januar 2023

Feststellungsklage – Muster

Dr. Matthias Gehm
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Die Feststellungsklage dient der Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (negative Feststellungsklage) oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (Nichtigkeitsfeststellungsklage) und ist gegenüber einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage grundsätzlich subsidiär. In der Praxis scheitern viele Feststellungsklagen an der Subsidiaritätsklausel des § 41 Abs. 2 S. 1 FGO.

Allerdings gibt es Konstellationen, in welchen im Zuge einer Klagehäufung eine Feststellungsklage neben einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage eingereicht werden kann, nämlich wenn mit letzteren beiden Klagearten der Steuerpflichtige sein Ziel nicht vollständig erreichen kann. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Prüfungsanordnung angefochten wird verbunden mit dem Antrag, dass festgestellt wird, dass der Steuerpflichtige generell kein Adressat einer Prüfungsanordnung ist (Sauer/Schwarz, Handbuch des finanzgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl. 2016, Rn. 204; ggf. ist auch nur hilfsweise die Feststellungsklage zur Anfechtungsklage zu erheben, vgl. Alvermann, Formularbuch Recht un...