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Anteilsbewertung
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert.
I. Definition
Die Anteilsbewertung umfasst die Bewertung von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke und für erbschaftsteuerliche Zwecke.
II. Bedeutung
Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften wurden bis 1997 in einem förmlichen Verfahren nach der Anteilsbewertungsverordnung bewertet. Der so ermittelte Wert war der gemeine Wert und wurde allgemein angesetzt. Ab 1998 ist die Anteilsbewertungsverordnung aufgehoben worden. Seitdem wird der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften in dem Verfahren bewertet, in dem er benötigt wird.
III. Bewertungsgegenstand
Die Anteilsbewertung erfasst Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 BewG). Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften werden mit dem jeweiligen Kurswert angesetzt (§ 11 Abs. 1 BewG).
IV. Bewertungsverfahren
Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellsch...