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Arbeitshilfe Januar2009

Allgemeine Leistungsklage – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH
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Die allgemeine Leistungsklage ist eine Klageart, die auf eine Verurteilung des Beklagten zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist. Leistungsklagen können zivilprozessualer (§ 253 ZPO), verwaltungsprozessualer (gewohnheitsrechtlich anerkannt) oder aber auch sozialrechtlicher (§ 54 Abs. 5 SGG) Natur sein. Im finanzgerichtlichen Verfahren ist die allgemeine Leistungsklage in § 40 FGO geregelt und richtet sich auf eine Leistung der Finanzverwaltung, die keinen Verwaltungsakt darstellt. Da der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren allerdings regelmäßig einen hoheitlichen Eingriff abwehren möchte, ist die allgemeine Leistungsklage oftmals nicht die einschlägige Klageart. Anders hingegen im zivilgerichtlichen Verfahren, wo insbesondere ausstehende Zahlungen oder die Abgabe von Willenserklärungen mit der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden.

Mehr zum Thema allgemeine Leistungsklage sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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