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Vermögensgesetz; | Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung des Klägervorbringens (§ 1 Abs. 3 VermG)
Das der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines Bezirksgerichts stattgegeben, in dem der Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der vom Beschwerdeführer nach dem Vermögensgesetz erhobenen Rückgabeansprüche abgelehnt worden war. Das BG hatte den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt mit der Begründung, es bestehe kein Rückübertragungsanspruch, weil die Enteignung weder entschädigungslos noch gegen eine geringere Entschädigung erfolgt sei, als sie den anderen Bürgern der DDR zugestanden habe. Auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 3 VermG (Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften) und auf den einschlägigen Sachvortrag des Beschwerdeführers war es nicht eingegangen. Zwar ist ein Gericht nicht verpflichte...