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Arbeitshilfe März 2022

AG: Handelsregisteranmeldung bei Bargründung - Muster

Anna Keller
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Die Aktiengesellschaft kann durch Bargründung und anschließende Handelsregisteranmeldung entstehen. Der mehrstufige Gründungsvorgang einer AG beginnt mit der Errichtung der so genannten Vorgründungsgesellschaft oder der Feststellung der Satzung und der Übernahme sämtlicher Aktien zu notariellem Protokoll (Gründungsprotokoll). Es entsteht zunächst die Vorgesellschaft bzw. Vor-AG. Nach notarieller Beurkundung der Bestellung des ersten Aufsichtsrats, des Vorstands sowie den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr, wird regelmäßig in einem dritten Schritt der Gründungsbericht erstellt und die Gründungsprüfung durchgeführt. Danach sind die Einlagen zur endgültig freien Verfügung des Vorstands zu leisten. Bei der vorliegenden Bargründung wird die AG durch Einbringung des gesamten Eigenkapitals durch die Gründer in Form von Geldeinlagen erbracht (im Gegensatz zur Sachgründung). Erst danach kann die notwendige Handelsregisteranmeldung erfolgen. Schließlich kann die AG nach der Überprüfung durch das Registergericht in das Handelsregister eingetragen werden. Mit diesem letzten Akt ist die AG entstanden.

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