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GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Sachgründung – Muster
GmbH: Handelsregisteranmeldung
Die GmbH ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, in das Handelsregister anzumelden, § 7 GmbHG. Der Anmeldung müssen der Gesellschaftsvertrag, die Legitimation der Geschäftsführer, die Liste der Gesellschafter (mit Namen, Wohnort der Gesellschafter und Anteil der Stammeinlage), die Versicherung, dass die Einlagen unbelastet geleistet wurden sowie die Versicherung der Geschäftsführer hinsichtlich ihrer Eignung als GmbH-Geschäftsführer und schließlich bei Sachgründungen noch den notwendigen Sachgründungsbericht mit den entsprechenden Verträgen und Belegen. In der Anmeldung ist darüber hinaus noch die inländische Geschäftsanschrift sowie Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer mit anzugeben, § 8 Abs. 4 GmbHG. Nach Einreichung der Anmeldung überprüft das Registergericht vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister die formellen und materiellen Eintragungsvoraussetzungen.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: