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Arbeitshilfe Januar 2024

GmbH: Formwechsel in AG, Handelsregisteranmeldung – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Umwandlung in AG; Handelsregisteranmeldung

Die Umwandlung einer GmbH in eine AG findet durch Formwechsel nach §§ 191, 226 UmwG statt. Beim Formwechsel besteht der formwechselnde Rechtsträger in einer anderen Rechtsform fort. Dementsprechend liegt darin auch kein steuerlich relevanter Veräußerungsvorgang. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG muss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, in dem auch der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist, § 198 Abs. 1 UmwG. Das Registergericht prüft in einem nächsten Schritt das Vorliegen aller formellen (Zuständigkeit des Gerichts, Vollständigkeit aller Unterlagen) und materiellen Voraussetzungen (insbesondere Wirksamkeit des Beschlusses, Kapitalaufbringung usw.). Erst mit Eintragung ins Handelsregister ist der Formwechsel wirksam. Somit hat die Eintragung konstitutive Wirkung.

Mehr zum Thema Formwechsel sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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