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Arbeitshilfe Oktober 2013

AG: Aufsichtsrat, Niederschrift über die erste Sitzung – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH
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Die Niederschrift über die erste Sitzung bezieht sich auf die Bestellung des Vorstands durch den Aufsichtsrat und die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft, für den ersten Aufsichtsrat im Wirtschaftsjahr der Gründung.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen (§ 107 Abs. 1 AktG). Die Satzung kann insoweit aber nähere Festsetzungen treffen, etwa die Zahl der Stellvertreter, den Zeitpunkt der Wahl und die hierfür erforderliche Stimmenmehrheit bestimmen.

Die Mitglieder des Vorstands werden durch Beschluss des Aufsichtsrats auf maximal fünf Jahre bestellt und auch abberufen (§§ 84, 108 AktG; zur Bestellung des ersten Vorstands vgl. § 30 Abs. 4 AktG). Ohne die Bestellung eines Vorstands durch den Aufsichtsrat kann eine AG nicht in das Handelsregister eingetragen werden, da insoweit ein Eintragungshindernis besteht. Während die Anzahl der Vorstandsmitglieder verbindlich durch Satzung festgelegt werden, obliegt die Auswahl dem Aufsichtsrat (Auswahlermessen).

Mehr zum Thema Gründung einer AG sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Pr...

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