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Einkommensteuer; | Telefonsex führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
,,Telefonsex'' führt unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG zu Einkünften aus Gewerbebetrieb ( - Abgrenzung zum Beschl. des Großen Senats v. , BStBl 1964 III S. 500). Die Entscheidung enthält Ausführungen zur Erbringung einer Leistung auch mit umsatzsteuerlichem Bezug, zur Besteuerung von Einkünften trotz Sittenwidrigkeit und zur Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr im Rahmen der Abgrenzung von gewerblichen Einkünften zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG fallbezogen auf den Unterschied zwischen der Prostitution und dem Telefonsex, auch aus der Sicht der Unterscheidung zwischen der ,,eigenen gewerbsmäßigen Unzucht'' und der als gewerblich eingestuften Leistung, mit denen Dritte die Betätigung der Sexualität organisieren.