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Bauvertrag; | Formaldehyd-Ausgasungen als Baumangel
Das OLG Nürnberg hat in einem ausführlich begründeten Urt. v. - 9 U 3700/89 (DWW 1992, 143) festgestellt, daß Formaldehyd-Ausgasungen aus Spanplatten eines Fertighauses schon dann einen Mangel darstellen, wenn sie zu einer Belastung der Raumluft führen, welche unter dem vom Bundesgesundheitsamt festgelegten Grenzwert von 0,1 ppm Formaldehyd liegt. Für die Raumluft liegt der Formaldehyd-Grenzwert zur Gesundheitsgefährdung bei 0,025 ppm. Ist wegen der Formaldehyd- und Lindan-Ausgasungen (Schlaf- und Kinder-, aber auch Wohnzimmer) das gesamte Fertighaus nicht bewohnbar, so reduziert sich die Werklohnforderung auf Null. Der Erwerber kann darüber hinaus Werklohnerstattung gem. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B in Höhe der Neuherstellungskosten verlangen. Großzügiger war das OLG Düsseldorf, das mit Urt. ...