Pauschbeträge bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer 2011
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
I. Betriebsausgabenpauschalen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Tätigkeit | Pauschale | Höchstsatz (Euro p. a.) | Rechtsgrundlagen |
Journalisten
(Selbständigkeit) | 30 % der Betriebseinnahmen | 2.455 | H 18.2 (Betriebs- ausgabenpauschale) EStH
|
Künstler (Nebentätigkeit) | 25 % der Betriebseinnahmen
| 614 | H 18.2 (Betriebs- ausgabenpauschale) EStH
|
Lehrtätigkeit (selbständig, nebenberuflich, falls nicht die
Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG gegeben sind) | 25 % der
Betriebseinnahmen | 614 | H 18.2
(Betriebs-ausgabenpauschale)
EStH |
Schriftsteller | |||
-- hauptberufliche selbständige
Tätigkeit | 30 % der Betriebseinnahmen | 2.455 | H 18.2 (Betriebs- ausgabenpauschale) EStH
|
-- nebenberufliche selbständige Tätigkeit | 25 % der
Betriebseinnahmen | 614 | |
Übungsleiter (einschl. Ausbilder,
Erzieher, Betreuer) bei selb- stän diger nebenberuflicher Tätigkeit
| steuerfrei bis zu 2.100 jährlich | ||
Volksmusiker (nebenberufliche Tätigkeit)
| 1.200 DM | ESt-Kartei NW (alt) § 4 Abs.
4 EStG A 134 |
II. Werbungskosten-Pauschbeträge bei einzelnen Einkunftsarten
Ansatz des Pauschbetrages, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Quelle der
Einkünfte | Euro |
1. Nichtselbständige
Arbeit (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) - bei Versorgungsbezügen i. S. des § 19 Abs. 2 EStG (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG) | 920 102 |
2.
Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG) - bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 20 Abs. 9 Satz 2 EStG) | 801 1.602 |
3. Sonstige Einkünfte
i. S. des § 22 Nr. 1, 1a, 1b, 1c und 5 EStG (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) | 102 |
III. Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen können ab dem 1. Entfernungskilometer für jeden vollen Entfernungskilometer 0,30 € als Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € begrenzt. Ein höherer Betrag als 4.500 € kann aber geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder einen ihm zur Nutzung überlassenen Pkw für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Die ermittelte Entfernungspauschale ist um bestimmte steuerfreie bzw. pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen zu vermindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG).
Maßgebend für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.
IV. Sonstige Pauschbeträge
1. Behinderten-Pauschbetrag
Behinderte können gemäß § 33b Abs. 3 EStG statt der Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen Pauschbetrag wegen der agw. Belastungen, die ihnen unmittelbar infolge ihrer Körperbehinderung erwachsen, geltend machen (bei höherem Einzelnachweis gilt § 33 EStG). Die Pauschbeträge für Behinderte betragen bei einem Grad der Behinderung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Euro | |
von 25 und
30 | 310 |
von 35 und 40 | 430 |
von 45 und 50 | 570 |
von 55 und 60 | 720 |
von 65 und 70 | 890 |
von 75 und 80 | 1.060 |
von 85 und 90 | 1.230 |
von 95 und 100 | 1.420 |
Blinde und besonders pflegebedürftige
Personen | 3.700 |
2. Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 4 EStG) | 370 |
3. Pflege-Pauschbetrag
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6
EStG) | 924 |
Fundstelle(n):
GAAAB-04655