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BVerfG Urteil v. - 1 BvL 9/71 BStBl 1973 II S. 720

Gesetze: AO § 250 Satz 1

Kein Kostenersatz für den im Vorverfahren obsiegenden Steuerpflichtigen wegen Zuziehung eines Bevollmächtigten, § 250 Abs. 1 Satz 1 AO ist insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar

Leitsatz

§ 250 Satz 1 der Reichsabgabenordnung in der Fassung des § 162 Nr. 40 der Finanzgerichtsordnung vom (Bundesgesetzbl. I S. 1447) ist, soweit er die Erstattung von Auslagen für die notwendige Zuziehung eines Bevollmächtigten im außergerichtlichen Vorverfahren ausschließt, mit dem Grundgesetz vereinbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 720
EAAAB-04634

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Nutzungsdauer:
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BVerfG, Urteil v. 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

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