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BFH Urteil v. - III R 95/68 BStBl 1970 II S. 153

Gesetze: BewG 1965 § 110 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und § 114 Abs. 1StAnpG § 13VStG § 1 Abs. 1 Nr. 1Nato Truppenstatut vom Art. X Abs. 1 und 4Zusatzabkommen zum Nato Truppenstatut vom Art. 68 Abs. 4DBA USA i. d. F. vom Art. XIV A Abs. 4 und Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 2 Satz 2

Leitsatz

1. Die unbeschränkte Vermögensteuerpflicht der Ehefrau eines Offiziers der in der BRD stationierten amerikanischen Natotruppen, die in der BRD lebt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird durch das Nato-Truppenstatut nicht berührt.

2. Es verstößt nicht gegen die rechtsstaatliche Ordnung und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß die Ehefrau eines Offiziers der amerikanischen Nato-Streitkräfte wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und ihres inländischen Wohnsitzes der deutschen unbeschränkten Vermögensteuerpflicht unterliegt, auch wenn der mit ihr in Haushaltsgemeinschaft lebende Ehemann als amerikanischer Staatsbürger nach Art. X Abs. 1 des Nato-Truppenstatuts vom in der BRD nicht vermögensteuerpflichtig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 153
VAAAB-04543

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BFH, Urteil v. 14.11.1969 - III R 95/68

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