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BFH 11.03.1992 II R 129/88

Versicherungsteuer; | Steuerpflicht bei an ausländische Versicherungsunternehmen gezahlten Prämien (§§ 1, 7 , 10 VersStG 1959; § 11 Abs. 1 VersStDV)

Nach dem ist die Erhebung von Versicherungsteuer auf die an ausländ. Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsentgelte unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit im Belastungserfolg mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Es steht der Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs nicht im Sinn des (BStBl II 654) strukturell entgegen, daß Versicherungsunternehmen im Ausland weder der deutschen Steueraufsicht unterliegen noch wie deutsche Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, den Abschluß von Versicherungen den FÄ anzuzeigen.

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