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Vorsteuerabzug als „Eigenheimzulage” für Unternehmer?
Auswirkungen und Anwendungsgrenzen des , Seeling
Die Entwicklungen im USt-Recht werden nicht nur durch zunehmende Gesetzesänderungen, sondern auch durch die Rspr. des EuGH geprägt. Der deutsche Gesetzgeber ist zunehmend damit beschäftigt, Fehler bei der Umsetzung des maßgebenden Gemeinschaftsrechts zu beseitigen.
I. Streitfall Wolfgang Seeling
Beispielhaft dafür ist der Streitfall Wolfgang Seeling (, Wolfgang Seeling, UR 2003 S. 288; s. dazu Sikorski, NWB F. 7 S. 6075 ff.). Es war zu klären, ob ein Unternehmer Vorsteuerbeträge für die Herstellung von als Wohnräume genutzten Gebäudeteilen abziehen darf, wenn er in dem übrigen Gebäudeteil seine steuerpflichtige Tätigkeit verrichtet. Das setzt u. a. voraus, dass er die berechneten Bauleistungen für die selbst bewohnten Gebäudeteile für sein Unternehmen beziehen kann. Außerdem darf die Nutzung der selbst bewohnten Gebäudeteile den Vorsteuerabzug nicht deswegen ausschließen, weil sie als steuerfrei angesehen werden muss.
Das ist – vereinfacht dargestellt – der Fall, der Anlass zur Klärung dieser Fragen bot:
Der Kl. ist regelbesteuerter Inhaber eines Baumpflege- und Gartenbaubetriebs. Im Streitjahr 1995 errichtete er ein Gebäude, das er seit der Fertigstellung im Er...