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BFH Urteil v. - VI R 23/94 BStBl 1999 II S. 323

Gesetze: AO (1977) § 162EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG § 38 Abs. 1 S. 2

Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

Leitsatz

Üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Trinkgelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber aber nur, soweit dieser über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 323
BB 1998 S. 80
BFH/NV 1998 S. 273
IAAAB-03169

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BFH, Urteil v. 24.10.1997 - VI R 23/94

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