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BGH 11.12.1991 XII ZR 269/90

Mietrecht; | Verjährung von Ersatzansprüchen bei gemietetem Kfz

Der Mieter eines Kfz, der wegen Beschädigung des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird, kann sich sowohl gegenüber dem vertraglichen als auch dem deliktischen Anspruch (§ 823 BGB) auf die kurze Verjährung nach § 558 BGB berufen, wenn zwischen dem Eigentümer und dem Vermieter eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht (hier: zwei GmbH mit gleichem Geschäftsführer und Geschäftssitz; ).

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