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BFH Urteil v. - VI R 164/80 BStBl 1985 II S. 129

Gesetze: EStG § 33b Abs. 3

Leitsatz

1. Die Gewährung des Pauschbetrags von 7.200 DM wegen ständiger Hilflosigkeit nach § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG setzt einen "dauernden", d.h. nicht nur vorübergehenden Zustand der Behinderung im gleichen Sinne wie im Satz 1 dieser Vorschrift voraus.

2. "Ständig" hilflos i.S. des § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG ist ein Körperbehinderter, wenn der Zustand der Hilflosigkeit im vorgenannten Zeitraum ununterbrochen besteht.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 129
GAAAB-02993

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BFH, Urteil v. 28.09.1984 - VI R 164/80

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