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BFH Urteil v. - II R 103/81 BStBl 1984 II S. 532

Leitsatz

1. Zur Frage der Wirksamkeit einer Urteilsverkündung.

2. Der Senat eines FG ist auch dann ordnungsgemäß besetzt, wenn ein blinder Richter zum Vorsitzenden bestellt wird.

3. Der blinde Vorsitzende ist auch bei umfangreichen Sachen an der Mitwirkung nicht gehindert, wenn weder eine Augenscheinseinnahme erforderlich ist noch die Entscheidung von der Fähigkeit des Vorsitzenden abhängt, sonst einen optischen Eindruck zu gewinnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 532
BFHE S. 514 Nr. 140,
CAAAB-02938

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BFH, Urteil v. 04.04.1984 - II R 103/81

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