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BFH Urteil v. - IV R 125/82 BStBl 1984 II S. 15

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3FGO § 57VwZG § 2

Leitsatz

1. Eine nach Klageerhebung durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters voll beendete Personengesellschaft bleibt im Prozeß um einen einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid Verfahrensbeteiligte.

2. Kein Zustellungsmangel, wenn die Ausfertigungen eines Gewinnfeststellungsbescheids unterschiedliche Abgangsdaten tragen.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 15
BFHE S. 1 Nr. 139,
PAAAB-02805

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BFH, Urteil v. 19.05.1983 - IV R 125/82

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