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BFH Urteil v. - VI R 102/79 BStBl 1983 II S. 177

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Der Senat verbleibt bei seiner Rechtsprechung, daß ein unverheirateter Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung nach Ablauf von zwei Wochen seit Beginn einer Tätigkeit an einem neuen Beschäftigungsort seine Verpflegungsmehraufwendungen nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen hat. Die bei verheirateten Arbeitnehmern mit doppelter Haushaltsführung anerkannten Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen können nicht als nachgewiesen oder glaubhaft gemacht angesehen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 177
BFHE S. 167 Nr. 137,
ZAAAB-02589

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BFH, Urteil v. 15.11.1982 - VI R 102/79

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