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Mietrecht; | Begründungszwang bei Kündigung aus berechtigtem Interesse (§ 564b)
Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß § 564b Abs. 3 BGB die Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter von der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben abhängig macht. Der Vermieter ist im Hinblick auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aber nicht verpflichtet, solche Daten seines persönlichen Lebensbereiches im Kündigungsschreiben mitzuteilen, die für den Entschluß des Mieters, der Kündigung zu widersprechen oder diese hinzunehmen, nicht von Bedeutung sein können ().