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BFH Urteil v. - IV R 32/80 BStBl 1983 II S. 101

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

Beiträge zu einer Krankentagegeldversicherung können auch dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Inhaber einer freiberuflichen Praxis im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluß einer Krankentagegeldversicherung verpflichten und vereinbaren, daß anfallende Versicherungsleistungen den Betriebseinnahmen zugerechnet werden (Anschluß an , BFHE 95, 447, BStBl II 1969, 489).

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 101
BFHE S. 19 Nr. 137,
ZAAAB-02563

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BFH, Urteil v. 07.10.1982 - IV R 32/80

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