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BFH Urteil v. - VII R 45/80 BStBl 1983 II S. 51

Gesetze: AO (1977) § 227 Abs. 1FGO § 40 Abs. 2FGO § 110 Abs. 1

Leitsatz

1. Hat die Finanzbehörde einen Antrag abschlägig beschieden, so erfüllt die vom Adressaten dieses Bescheides dagegen mit der Begründung erhobene Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, die Ablehnung sei rechtswidrig gewesen, im Regelfall die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 FGO.

2. Zur Rechtskraftwirkung eines Urteils über die Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme.

3. Eine Billigkeitserstattung nach § 227 Abs. 1 AO 1977 kann nur zum Ausgleich einer unbilligen Härte im Rahmen einer im Einzelfall gegebenen steuerschuldrechtlichen Beziehung gewährt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 51
BFHE S. 449 Nr. 136,
MAAAB-02550

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BFH, Urteil v. 19.10.1982 - VII R 45/80

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