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BFH Urteil v. - II R 152/80 BStBl 1982 II S. 481

Gesetze: GrEStG Berlin § 3 Nr. 6GrEStG Berlin § 16 Abs. 2, Abs. 4

Leitsatz

1. Den Gesellschaftern einer Personengesellschaft stehen auch dann Vermögensanteile im Sinne des § 16 Abs. 2 GrEStG Berlin ( = § 6 Abs. 2 GrEStG 1940) zu, wenn die Personengesellschaft überschuldet ist und die Anteile aller Gesellschafter negativ sind (Anschluß an das , RStBl 1936, 1085).

2. Ist bei einem Erwerb, der unter § 16 Abs. 2 GrEStG Berlin fällt, auch § 3 Nr. 6 GrEStG Berlin anzuwenden, so gilt auch insoweit § 16 Abs. 4 GrEStG Berlin.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 481
BFHE S. 343 Nr. 135,
FAAAB-02441

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BFH, Urteil v. 10.02.1982 - II R 152/80

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