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BFH Urteil v. - III R 133/78 BStBl 1982 II S. 305

Gesetze: EStG (1971) § 3 Nr. 9EStG (1971) § 24 Nr. 1aEStG (1971) § 34 Abs. 1, 2

Leitsatz

1. Der Abfindungsbegriff in § 3 Nr. 9 EStG i.d.F. vor dem Einkommensteuerreformgesetz 1975 ist an den Abfindungsbegriff der § 9 und § 10 KSchG gebunden.

2. Der Zeitpunkt, der der Berechnung der steuerfreien Abfindung wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis zugrunde zu legen ist (§ 3 Nr. 9 EStG 1971), braucht nicht übereinzustimmen mit dem Zeitpunkt, der für die Beendigung des Dienstverhältnisses und die Ermittlung der tarifbegünstigt zu versteuernden Entlassungsentschädigung maßgebend ist (§ 34 Abs. 1, § 24 Nr. 1a EStG).

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 305
BFHE S. 66 Nr. 135,
QAAAB-02391

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BFH, Urteil v. 18.12.1981 - III R 133/78

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