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BFH Urteil v. - III R 127/79 BStBl 1982 II S. 6

Gesetze: BewG (1965) § 22 Abs. 3 Satz 1

Leitsatz

1. Eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung setzt auch nach der aufgrund des Bewertungsänderungsgesetzes 1965 geltenden Rechtslage voraus, daß es sich um die Berichtigung eines klarliegenden, einwandfrei feststellbaren Fehlers handelt.

2. Bei der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung sind grundsätzlich sämtliche dem FA bei der vorausgegangenen Wertfeststellung unterlaufenen Fehler zu korrigieren.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 6
BFHE S. 95 Nr. 135,
QAAAB-02297

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BFH, Urteil v. 31.07.1981 - III R 127/79

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