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BMF 03.07.2000 IV A 4 S 1900 51/00

Abgabenordnung; | Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird der letzte Absatz in Nummer 3 des (BStBl 1998 I S. 1497) zu den Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung wie folgt gefasst: ,,Eine angemessene Schuldenbereinigung ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil der Plan Zahlungen des Schuldners nicht vorsieht (Null-Plan). Ebenso kann der Vorschlag einer einmaligen Zahlung im Rahmen der außergerichtlichen Einigung akzeptiert werden.'' ().

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