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Steuerberatung; | Beweislast für den Zugang eines Steuerbescheids
Ein steuerlicher Berater, der für seinen Mandanten einen Steuerbescheid entgegennimmt, muß, wenn der Bescheid ihm später als drei Tage nach dem angeblichen Tag der Aufgabe zur Post (der Ausstellung) zugegangen ist, im Interesse des Mandanten Maßnahmen treffen, die es ihm erlauben, zu dem Tag des Zugangs substantiiert vorzutragen und einem etwa gegenteiligen Standpunkt der Behörde wirksam entgegenzutreten. Bezeichnet die Steuerbehörde unter Hinweis auf den angeblichen Tag der Aufgabe des Steuerbescheides zur Post den von dem steuerlichen Berater eingelegten Einspruch als verspätet, muß jener, wenn er meint, der Bescheid sei von der Behörde später als von ihr angegeben zur Post aufgegeben worden, das Aufgabedatum substantiiert bestreiten, um seinen Pflichten gegenüber dem Mandanten zu genüge...