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BFH Urteil v. - VI R 132/78 BStBl 1981 II S. 577

Gesetze: EStG (1969) § 8 Abs. 2

Leitsatz

1. Überläßt eine inländische Kapitalgesellschaft ihren Arbeitnehmern unentgeltlich Aktien ihrer ausländischen Muttergesellschaft, so liegt bei den begünstigten Arbeitnehmern ein Sachbezug vor, der nach § 8 Abs. 2 EStG 1969 mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen ist.

2. Haben die Aktien einen Börsenkurs, so ist dieser als üblicher Mittelpreis des Verbrauchsorts maßgebend. Ein Abschlag wegen eines geringen Ertrags der Aktien ist dann nicht vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 577
BFHE S. 206 Nr. 133,
NAAAB-02220

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BFH, Urteil v. 27.03.1981 - VI R 132/78

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